Versicherungsmakler in meiner Nähe

← Versicherungsmakler finden

RATGEBER · STAND 16.10.2026

Versicherung widerrufen und sich beschweren (2026)

Widerruf und Beschwerde sind zwei verschiedene Wege. Mit dem Widerruf machst du einen frisch abgeschlossenen Vertrag rückgängig, ohne einen Grund zu nennen. Die Beschwerde brauchst du, wenn bei Beratung oder Abwicklung etwas schiefgelaufen ist. Beides erledigst du direkt bei den zuständigen Stellen, und bei beidem laufen Fristen.

Widerruf: Frist, Form, Adresse

Du kannst deine Vertragserklärung grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Bei Lebensversicherungen beträgt die Frist 30 Tage. Die Frist beginnt nicht, bevor dir die vorgeschriebenen Unterlagen in Textform zugegangen sind.

Den Widerruf erklärst du in Textform gegenüber dem Versicherer. Eine Begründung brauchst du nicht. Zur Fristwahrung genügt, dass du rechtzeitig absendest. Name und Anschrift des Empfängers stehen in den Angaben zum Widerrufsrecht, die du mit den Vertragsunterlagen bekommst. Schick den Widerruf dorthin und nicht nur an deinen Makler.

Der Versicherer muss empfangene Leistungen unverzüglich zurückgewähren, spätestens innerhalb von 30 Tagen. So gehst du vor:

Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Verbraucherzentrale Bundesverband / Verbraucherzentralen (verbraucherzentrale.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de)

Beschwerde: erst beim Vermittler, dann weiter

Beschwere dich zuerst beim Vermittler selbst, am besten schriftlich. Setze ihm eine Frist für die Antwort. Der Versicherungsombudsmann lehnt eine Beschwerde ab, wenn du den Anspruch noch nicht beim Vermittler geltend gemacht hast.

Danach kannst du den Versicherungsombudsmann einschalten, den Ombudsmann für Versicherungen. Das Verfahren ist für dich grundsätzlich kostenfrei. An die Entscheidung muss sich der Vermittler nicht halten. Für Beschwerden zur privaten Kranken- oder Pflegeversicherung gibt es einen eigenen Ombudsmann.

Achte selbst auf die Verjährung: Im Verfahren gegen Vermittler hemmt die Verfahrensordnung des Versicherungsombudsmanns die Verjährung deiner etwaigen Ansprüche nach dessen Angaben nicht. Lass dich beraten, wenn eine Frist näher rückt. Auch eine Beschwerde bei der BaFin hält gesetzliche und vertragliche Fristen nicht an.

Für Beschwerden über Makler, Berater und Mehrfachvertreter sind die IHK zuständig. Alternativ kannst du dich an den Versicherungsombudsmann, die Verbraucherzentralen oder die BaFin wenden. Die BaFin kann dir im Einzelfall nicht zu deinem Recht verhelfen. Für deinen Fall hilft rechtlicher Rat, etwa von einem Anwalt.

Sammle für jede Beschwerde den Versicherungsschein, die Erstinformation, die Dokumentation und den Schriftwechsel. Schreib dazu, was du erreichen willst, zum Beispiel eine Zahlung oder die Auflösung des Vertrags.

Fragen zum Schlichtungsverfahren beantwortet der Versicherungsombudsmann kostenfrei unter 0800 3696000, erreichbar aus dem deutschen Festnetz.

Den Widerruf richtest du selbst an den Versicherer, die Beschwerde zuerst selbst an den Vermittler. Die rechtliche Bewertung deines Falls kann dir dieser Ratgeber nicht abnehmen; dafür brauchst du eine Fachperson.

Quellen: Versicherungsombudsmann e. V., Versicherungsombudsmann e. V., Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Weiterlesen

Versicherungsmakler in meiner Nähe finden →

Allgemeine Informationen, keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung im Einzelfall. Stand: 16.10.2026

Quellen geprüft am 16.10.2026: Alle verlinkten Seiten waren abrufbar und enthalten die zitierten Belegstellen.

So entsteht dieser Ratgeber: recherchiert mit KI-Unterstützung, jede Aussage mit einer verlinkten Primärquelle belegt und automatisch gegen die Quelle geprüft.