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RATGEBER · STAND 16.10.2026

Termin beim Versicherungsmakler vorbereiten (2026)

Ein Termin beim Versicherungsmakler ist ein Beratungsgespräch, für das der Vermittler gesetzliche Pflichten hat: Er muss am Anfang Angaben zu sich machen, seine Empfehlung begründen und sie dokumentieren. Mit dieser Checkliste prüfst du, ob das passiert. Eine Rechtsberatung für deinen Fall ersetzt sie nicht.

Zu Beginn: Was dir der Vermittler sagen muss

Beim ersten Geschäftskontakt muss dir der Vermittler Angaben über sich mitteilen. Dazu zählen sein Registereintrag samt Registrierungsnummer und der Weg, ihn zu überprüfen. Außerdem muss er die Art seiner Vergütung nennen: ob du ihn direkt bezahlst oder ob eine Provision in der Versicherungsprämie steckt.

Fehlt eine dieser Angaben oder verstehst du sie nicht, frag nach, bevor du etwas unterschreibst. Lass dir die Angaben schriftlich geben, damit du sie später nachlesen kannst.

Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de)

Beratung: Marktüberblick, Wünsche, Gründe

Ein Makler muss seinem Rat eine hinreichende Zahl von Verträgen und Versicherern zugrunde legen, die am Markt angeboten werden. Weist er auf eine eingeschränkte Auswahl hin, muss er dir mitteilen, auf welcher Markt- und Informationsgrundlage er arbeitet. Dasselbe gilt für Vertreter.

Der Vermittler muss dich nach deinen Wünschen und Bedürfnissen befragen, soweit die Schwierigkeit der Versicherung oder deine Situation dafür Anlass gibt. Zu jedem Rat muss er die Gründe nennen und die Beratung dokumentieren, passend zur Komplexität des Vertrags.

Die Gründe für seinen Rat musst du vor dem Abschluss klar und verständlich in Textform bekommen. Mündlich dürfen sie nur kommen, wenn du das wünschst oder der Versicherer vorläufige Deckung gewährt. Dann muss dir die Textform unverzüglich nach Vertragsschluss folgen, spätestens mit dem Versicherungsschein.

Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de)

Dokumentation: dein Beleg im Streitfall

Kommt es zum Streit, muss nach Auskunft der IHK Schwerin der Versicherungsnehmer die Pflichtverletzung des Maklers beweisen. Bewahre deshalb Erstinformation, Dokumentation und Schriftwechsel auf.

Lies die Dokumentation vor der Unterschrift. Passt sie nicht zu dem, was du gesagt hast, lass sie ändern.

Quellen: Industrie- und Handelskammer zu Schwerin, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de)

Verzicht und Vollmacht: Unterschreibe bewusst

Auf Beratung und Dokumentation kannst du verzichten, aber nur mit einer gesonderten schriftlichen Erklärung. Darin muss dich der Vermittler ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Verzicht deine Möglichkeit mindern kann, ihm gegenüber einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen.

Soll der Makler Leistungen des Versicherers für dich entgegennehmen, braucht er dafür eine gesonderte schriftliche Erklärung von dir. Unterschreibe sie nur, wenn du das willst.

Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de)

Fragen für den Termin

Diese Fragen kannst du abschreiben und im Gespräch abhaken.

Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de)

Was du vorab selbst erledigst

Die Registerprüfung und die Fragenliste kannst du vor dem Termin erledigen. Die Beratung, deine Rückfragen und die Unterschrift gehören ins Gespräch; bring dafür deine vorhandenen Versicherungsscheine mit. Gibt es danach Probleme, helfen dir Widerruf und Beschwerde weiter.

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Allgemeine Informationen, keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung im Einzelfall. Stand: 16.10.2026

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