Versicherungsmakler in meiner Nähe

← Versicherungsmakler finden

RATGEBER

Ratgeber: Versicherungsmakler in meiner Nähe (2026)

Ein Versicherungsmakler arbeitet in deinem Auftrag, braucht eine Erlaubnis der IHK und muss offenlegen, wie er bezahlt wird.

Schreibtisch mit Taschenrechner, aufgeschlagenem Notizbuch, Stift und Laptop im Sonnenlicht
Symbolbild · Foto: Unbekannt (via Unsplash), CC0 · Bildnachweis

So läuft es ab

  1. Makler suchenVersicherungsmakler in deiner Nähe heraussuchen und einen Termin anfragen.
  2. Register prüfenErlaubnis und Eintrag im Vermittlerregister vor dem Termin kontrollieren.
  3. Beratung prüfenErstinformation, begründete Empfehlung und Dokumentation vor der Unterschrift einfordern.
  4. Widerruf oder BeschwerdeBei Bedarf fristgerecht gegenüber dem Versicherer widerrufen oder dich beschweren.

Bei einem Versicherungsmakler zählen drei Fragen: Für wen arbeitet er, hat er die nötige Erlaubnis, und wer bezahlt ihn? Ein Makler übernimmt die Vermittlung für dich als Auftraggeber. Kein Versicherer hat ihn dazu betraut. Die Erlaubnis erteilt die Industrie- und Handelskammer, und im Vermittlerregister kannst du nachsehen, ob er eingetragen ist.

Gleich zu Beginn muss dir der Vermittler sagen, ob du ihn direkt bezahlst oder ob seine Vergütung als Provision in der Versicherungsprämie steckt. Seine Empfehlung muss er begründen und dokumentieren. Einen abgeschlossenen Vertrag kannst du meist innerhalb von 14 Tagen widerrufen, ohne Begründung und in Textform gegenüber dem Versicherer.

Das ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung für deinen Fall. Gibt es Streit, wende dich zuerst an den Vermittler selbst. Danach kommen der Versicherungsombudsmann und die IHK in Frage. Die BaFin kann dir im Einzelfall nicht zu deinem Recht verhelfen. Für deinen Fall hilft rechtlicher Rat, etwa von einem Anwalt.

Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), Vermittlerregister, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Versicherungsombudsmann e. V., Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Alle Themen

Häufige Fragen

Was unterscheidet Makler, Vertreter und Berater?

Ein Makler vermittelt für dich als Auftraggeber, ohne von einem Versicherer oder Vertreter betraut zu sein. Ein Vertreter ist von einem Versicherer oder anderen Vertreter betraut. Ein Berater erhält von keinem Versicherer einen wirtschaftlichen Vorteil und ist nicht von ihm abhängig. Mehr dazu →

Wie prüfe ich, ob ein Versicherungsmakler zugelassen ist?

Er braucht grundsätzlich die Erlaubnis der zuständigen IHK und muss im Vermittlerregister eingetragen sein; die gewerbebezogenen Daten sind frei einsehbar. Beim ersten Geschäftskontakt muss er dir mitteilen, wie du die Eintragung überprüfst, und seine Registrierungsnummer nennen. Mehr dazu →

Wer bezahlt den Versicherungsmakler?

Das kann ein Honorar sein, das du direkt zahlst, eine Provision des Versicherers in der Prämie oder beides. Der Vermittler muss dir sagen, welche Form gilt; die Höhe muss in der Erstinformation nicht stehen. Ein Versicherungsberater darf sich nur vom Auftraggeber bezahlen lassen. Mehr dazu →

Was muss mir der Vermittler vor dem Abschluss geben?

Beim ersten Geschäftskontakt Angaben zu Registereintrag und Vergütung, vor dem Abschluss die Gründe für seinen Rat klar und verständlich in Textform. Mündlich geht das nur, wenn du es wünschst oder der Versicherer vorläufige Deckung gewährt; dann muss die Textform unverzüglich nach Vertragsschluss folgen, spätestens mit dem Versicherungsschein. Mehr dazu →

Wie lange kann ich eine Versicherung widerrufen?

Grundsätzlich 14 Tage, bei Lebensversicherungen 30 Tage. Die Frist beginnt nicht, bevor dir die vorgeschriebenen Unterlagen in Textform zugegangen sind. Du erklärst den Widerruf in Textform gegenüber dem Versicherer; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Mehr dazu →

Wo kann ich mich über einen Versicherungsmakler beschweren?

Zuerst beim Makler selbst, am besten schriftlich. Danach kommen der Versicherungsombudsmann, grundsätzlich kostenfrei, und die IHK in Frage. Die BaFin kann im Einzelfall nicht zum Recht verhelfen. Eine Beschwerde bei der BaFin hält Fristen nicht an, und im Verfahren gegen Vermittler hemmt die Verfahrensordnung des Ombudsmanns die Verjährung nicht. Mehr dazu →

Allgemeine Informationen, keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung im Einzelfall. Stand: 16.10.2026

Quellen geprüft am 16.10.2026: Alle verlinkten Seiten waren abrufbar und enthalten die zitierten Belegstellen.

So entsteht dieser Ratgeber: recherchiert mit KI-Unterstützung, jede Aussage mit einer verlinkten Primärquelle belegt und automatisch gegen die Quelle geprüft.